Ist der YouTube Download legal?
Ist der Download von YouTube legal?
Diese Frage stellen sich viele Internetnutzer. Mittlerweile gibt es viele kostenlose Programme, mit denen man im Handumdrehen Filme oder Musik bei YouTube & Co. herunterladen kann. Viele haben jedoch Horrorgeschichten von Abmahnungen, Klagen der Musik-Firmen gegen Tauschbörsen-Nutzer oder den drohenden Zeigefinger der Eltern im Kopf und fragen sich: "Ist der Download von YouTube legal"? Wir beleuchten diese Frage einmal aus der Sicht des Nutzers.WICHTIG: Wir präsentieren hier unsere persönliche Einschätzung! Dies ist keine rechtlich verbindliche Feststellung. Juristisch ist diese Frage nämlich offen (Stand: 22.03.2010). Bisher sind uns keine gerichtlichen Urteile bekannt, die sicher unmittelbar im Internet Aufsehen erregt hätten. Wir beleuchten hier lediglich das "Für und Wider".
Hintergrund:
Auf massiven Druck der Musik- und Filmbranche wurde 2003 ein neues Urheberrecht in Deutschland erlassen, mit dem das Recht auf privates Kopieren von Musik und Videos stark eingeschränkt wurde. Demnach ist das Umgehen eines Kopierschutzes verrboten oder der Download von Musik und Videos, wenn diese offensichtlich aus illegaler Quelle stammen. Darüber hinaus räumt das Urheberrecht aber ausdrücklich ein Recht auf privates Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke ein.
Im Anschluss an das neue Gesetzt begann die Musik- und Filmbrache mit einer Klagewelle gegen Internetnutzer, die Musik und Videos über Tauschbörsen wie eMule, BitTorrent oder KaZaa ausgetauscht haben. Viele sind seitdem verunsichert. Was darf ich überhaupt noch herunterladen?. Ist der Download bei YouTube legal? - Dazu ein klares JA-NEIN !!!! Eigentlich nicht, verboten ist es aber auch nicht unbedingt und passieren kann eigentlich nichts.
Der Reihe nach:
Das Ganze ist recht komplex. Da gibt es einmal die Rechte der Künstler, deren Lied oder Musikvideo bei YouTube veröffentlicht wird; dann gibt es die Nutzungsbedingungen von YouTube selbst; darüber hinaus gilt es, das deutsche Urheberrecht zu beachten; dann muss man auch fragen, was man technisch überhaupt nachweisen kann; und zuletzt fragt man sich auch, welches Interesse alle beteiligten an diesem Spiel haben.
- Das Recht der Künstler:
Nach deutschem Recht sind Downloads verboten, die "offensichtlich" aus illegalen Quellen stammen. YouTube zahlt aber bsw. ganz legal GEMA Gebühren, für die Nutzung von Musik. Als gewissenhafter Nutzer kann ich daher davon ausgehen, dass YouTube nicht illegal ist.
- Deutsche Gesetze:
Nach deutschem Urheberrecht ist verboten, wenn ich ein Video herunterlade, das offensichtlich aus illegaler Quelle ist oder wenn ich damit einen Kopierschutz umgehe (bsw. Digital Rights Management). Beides scheint bei YouTube nicht der Fall zu sein. Zudem erlaubt das deutsche Recht ausdrücklich eine private Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Somit sollte der private Download bei YouTube eigentlich legal sein.
- Rechte von YouTube:
Hier liegt der eigentliche Knackpunkt. Wenn man ein Video bei YouTube hochlädt, überträgt man damit automatisch alle Rechte an diesem Video an YouTube. YouTube untersagt jedoch in seinen Nutzungsbedingungen den Download der Videos. Im Detail lautet dies wie folgt:
Auszug aus den YouTube Nutzungsbedingungen:
"Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings und zu keinen anderen Zwecken als der rein persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung, und nur in dem Rahmen zu nehmen, der durch die normale Funktionalität der Dienste vorgegeben und erlaubt ist. "Streaming" bezeichnet eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials über das Internet durch YouTube auf ein nutzerbetriebenes internetfähiges Endgerät in einer Weise, bei der die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer."
Auf DEUTSCH: YouTube verbietet offiziell den Download von Videos. Mit dem Download verletzte ich also die Nutzungsbedingungen von YouTube.
- Was kann man technisch nachweisen:
YouTube stellt seine Videos einfach über das normale Internet-Protokoll HTTP zur Verfügung. Hierbei macht es technisch überhaupt keinen Unterschied, ob das Video im Rahmen der YouTube Webseite per "Streaming" angezeigt wird, oder in irgendeiner Weise heruntergeladen und gespeichert wird. D.h., YouTube merkt oder weiß gar nicht, ob das Video nur im Webbrowser abgespielt wird, oder zusätzlich auch noch gespeichert wird. YouTube kann den Download also gar nicht feststellen.
- Welches Interesse haben die Beteiligten:
YouTube könnte technisch verhindern, dass ein Video heruntergeladen wird. Viele deutsche Fernsehsender wie bsw. RTL verhindern einfach den Download von Videos, indem diese über Streaming-Protokolle übertragen werden. YouTube macht das nicht. Anscheinend hat man nicht "wirklich" etwas dagegen. Welchen Grund sollte YouTube haben, gegen die eigenen Nutzer vorzugehen? Mit dem Download von Videos verstößt man also gegen die Nutzungsbedingungen, allzu ernst werden die von YouTube selbst allerdings nicht genommen.
Fazit:
Mit dem Download von Videos verstößt man klar und deutlich gegen die Nutzungsbedingungen von YouTube. Nach aktuellem technischen Stand kann aber selbst YouTube diesen Download nicht nachweisen. Im deutschen Gesetz gibt es ausdrücklich ein Recht auf Privatkopie. Rechtlich ist der Download von Videos bei YouTube zumindest zweifelhaft. Rechtliche Konsequenzen sollte aktuell jedoch keiner fürchten.
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