HS Pfändung 4.03
Berechnung des pfändbaren Nettolohns nach § 850c ZPO unter Berücksichtigung der Freigrenzen
Die Pfändungstabelle nach §850c ZPO (Zivilprozeßordnung). Angezeigt wird das pfändbare Einkommen bei täglicher, wöchentlicher oder monatlicher Lohnzahlung für sonstige Geldforderungen außer Unterhalt. Enthalten sind die DM-Tabellen bis 2001 sowie die Euro-Tabellen ab 2002 mit angehobenen Pfändungsfreigrenzen sowie die ab 1.7.2005 bis aktuell 30.6.2011 geltenden Pfändungstabellen mit nochmals angehobenen Freigrenzen.Download - Verfügbare Versionen
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